Interessantes zum Thema Elternzeit
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Mein Jahr Elternzeit als Papa
Oliver (40) hat sich für sein erstes Kind zwölf Monate Elternzeit genommen. Mama Sandra (33) ging acht Wochen nach der Geburt wieder arbeiten. Olivers Erfahrungen sind sicherlich interessant für viele werdende Väter – egal, wie du persönlich dich letztlich entscheiden wirst.
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Glücklich zurück in den Job
Marion (31) hat nach dem ersten Geburtstag ihrer Tochter Mara wieder angefangen, halbtags zu arbeiten. Erst passte der Papa zwei Monate lang auf, dann engagierten sie eine Tagesmutter. Eine tolle Lösung für die ganze Familie.
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Teilzeitarbeit
Als Elternteil hast du die Berechtigung, deine Arbeitszeit zu verringern. Außerdem hast du das Recht, von der Arbeit freigestellt zu werden, wenn dein Kind erkrankt.
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Unsere Weltreise mit Kind
Mark (34) und Lina (25) feierten den ersten Geburtstag ihrer Tochter Marlen in Namibia. Drei Monate waren sie mit Kind und Kegel auf Reisen. Eine traumhafte Erfahrung, die viel weniger Komplikationen mit sich brachte, als zunächst erwartet.
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Schwanger: So sagen Sie es dem Chef
Nimm dir genügend Zeit, um zu überlegen, was genau du ihm in dem Gespräch mitteilen und was du eventuell mit ihm besprechen möchtest. Sei klar in deinen Ansagen und erläutere deinem Chef deine Vorstellungen möglichst detailliert.
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Deine Arbeitnehmerrechte als Schwangere und stillende Mutter
Paragraphen hin oder her: Du solltest wissen, was dir zusteht, denn als Schwangere oder Mutter gelten für dich besondere Regelungen am Arbeitsplatz. Nimm sie ernst, denn sie dienen deinem Schutz. Mehr über Stillzeiten und Kündigungsschutz …
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Neue Rolle: Werdender Vater
Der wachsende Bauch deiner Partnerin führt dir bald täglich vor Augen, dass es ernst ist. Damit wird es für viele Männer auch angenehm konkret. Zwar ist damit noch keineswegs beantwortet, was es eigentlich heißt, ein Kind zu haben. Aber es gibt doch die Gelegenheit, seinerseits langsam hineinzuwachsen in diese neue Situation.
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Deine Elternzeit
Für jedes Kind stehen den Eltern (sofern sie berufstätig sind) jeweils bis zu drei Jahre Elternzeit zu. Die Elternzeit kannst du allein in Anspruch nehmen oder gemeinsam mit deinem Partner, denn Vater und Mutter werden einzeln betrachtet, jedem Elternteil stehen maximal drei Jahre Elternzeit zu.