Finanzielle Unterstützung für Schwangere

Für Schwangere in besonderen Notlagen wurde die Bundesstiftung “Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens” ins Leben gerufen.
Finanzielle Sorgen sind schlimm. Die Stiftung hilft jährlich 150.000 Frauen mit Zuschüssen für die Erstausstattung der Kinder, die Weiterführung des Haushalts, die Wohnung und Einrichtung und die Betreuung des Kleinkindes. Du kannst die Unterstützung bekommen, wenn folgende Bedingungen gegeben sind:
- Du hast deinen Wohnsitz in Deutschland und besitzt einen Mutterpass (oder ein Schwangerschaftsattest).
- Du wendest dich noch vor der Geburt an eine Schwangerenberatungsstelle, lässt dich dort beraten und beantragst die Hilfe der Bundesstiftung.
- Du befindest dich einer Notlage. Die Beratungsstelle wird deine Einkommensverhältnisse überprüfen. Zuschüsse der Bundesstiftung sind nämlich nur möglich, wenn andere Sozialleistungen nicht genügen.
Die Hilfe wird nicht bei der Bundesstiftung selbst, sondern bei den Schwangerenberatungsstellen beantragt. Hierzu gehören folgende Organisationen: Arbeiterwohlfahrt, Caritas, Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband, Deutsches Rotes Kreuz, Diakonisches Werk, donum vitae, Pro Familia, Sozialdienst katholischer Frauen oder die Schwangerschaftsberatungsstellen der Städte und Landkreise. Auf die Hilfe besteht kein Rechtsanspruch.
Ein paar Tipps zum Sparen bei der Ausstattung findest du auch hier.
Tags: Elterngeld, Kindergeld, Mutterschaftsgeld, Recht, Unterstützung