Deine Elternzeit

Für jedes Kind stehen den Eltern (sofern sie berufstätig sind) jeweils bis zu drei Jahre Elternzeit zu. Die Elternzeit kannst du allein in Anspruch nehmen oder gemeinsam mit deinem Partner, denn Vater und Mutter werden einzeln betrachtet, jedem Elternteil stehen maximal drei Jahre Elternzeit zu.
Den Beginn und das Ende deiner Elternzeit kannst du frei wählen. Ab dem 3. Geburtstag Ihres Kindes kannst du jedoch höchstens 24 Monate Elternzeit nehmen, bei Geburten vor dem 1. Juli 2015 nur 12 Monate. Für Elternzeit ab dem 3. Geburtstag gibt es Besonderheiten.
Die Elternzeit kann in jedem Arbeitsverhältnis genommen werden, also auch bei befristeten Verträgen. Wichtig ist, dass du die Elternzeit spätestens sieben Wochen vor ihrem Beginn schriftlich beim Arbeitgeber beantragst, wenn sie sich unmittelbar an die Geburt des Kindes oder an die Mutterschutzfrist anschließen soll. Während der Elternzeit kann der Arbeitgeber grundsätzlich keine Kündigung aussprechen.
Lies wie, wie ein Vater sein Jahr in Elternzeit erlebte. Ein Erfahrungsbericht.
Tags: Partner, Elternzeit, Berufstätigkeit, Mutterschutzfrist, Arbeitnehmerrechte