U1 bis U11 – wichtige Termine für euer Kind

Die engmaschigen Kontrollen beim Kinderarzt dienen nicht nur dem Wohlbefinden eures Kindes, sondern auch euch selbst, denn sie geben euch Orientierung und Sicherheit.
Ob die Entwicklung eines Kindes gut verläuft oder ob es Anzeichen für Störungen gibt, kann am besten der erfahrene Kinderarzt beurteilen. Doch auch ihr als Eltern solltet aufmerksam werden, falls euch beispielsweise auffällt, dass euer Kind nicht gut zu hören oder zu sehen scheint.
Kinder haben bis kurz nach Vollendung ihres fünften Lebensjahres in Deutschland einen rechtlichen Anspruch auf insgesamt neun Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten, die eine normale körperliche und geistige Entwicklung gefährden. Krankheiten oder Entwicklungsstörungen können dadurch frühzeitig erkannt und behandelt werden. Auch die notwendigen und sinnvollen Impfungen werden bei diesen Untersuchungen durchgeführt. Aber die Besuche beim Kinderarzt könnt ihr auch nutzen, um viele andere Fragen zu stellen, die euch beschäftigen, zum Beispiel wenn euer Kind viel schreit, wenn es schwierig ist mit dem Schlafen, wenn ihr unsicher seid wegen der Ernährung in der Stillzeit oder bei der Ernährung eures Babys – oder oder oder!
Die Kosten der Vorsorgeuntersuchungen werden bei Einhaltung der Terminfristen von den Krankenkassen übernommen, so dass die Eltern nicht selbst zahlen müssen.
Wenn du mit deinem frischgeborenen Kind aus der Klinik gehst, bekommst du ein gelbes Kinder-Untersuchungsheft ausgehändigt. In diesem Heft werden alle Untersuchungsergebnisse eingetragen. Das Vorsorgeheft muss sorgfältig aufbewahrt und bei jeder Vorsorgeuntersuchung dem Kinder- und Jugendarzt vorgelegt werden.
Fallen euch außerhalb dieser Vorsorgeuntersuchungen Besonderheiten bei eurem Kind auf, solltet ihr natürlich unbedingt einen Kinderarzt aufsuchen oder in akuten Fällen einen Notarzt alarmieren.
Ausführliche Informationen zu den einzelnen Untersuchungen im ersten Lebensjahr findet ihr in der folgenden Auflistung. Klickt die betreffende U einfach an.
- U1: Zeitraum: unmittelbar nach der Geburt
- U2: Zeitraum: 3. bis 10. Tag (Toleranzgrenze: 3. bis 14. Tag)
- U3: Zeitraum: 4. bis 5. Woche (Toleranzgrenze: 3. bis 8. Woche)
- U4: Zeitraum: 3. bis 4. Monat (Toleranzgrenze: 2. bis 4 1/2. Monat)
- U5: Zeitraum: 6. bis 7. Monat (Toleranzgrenze: 5. bis 8. Monat)
- U6: Zeitraum: 10. bis 12. Monat (Toleranzgrenze: 9. bis 14. Monat)
Nach dem ersten Geburtstag folgen weitere Vorsorgeuntersuchungen. Die U7 mit 21 bis 24 Monaten (ca. 2 Jahre), die U7a mit 34 bis 36 Monaten (ca. 3 Jahre), die U8 mit 46 bis 48 Monaten (ca. 4 Jahre), die U9 mit 60 bis 64 Monaten (ca. 5 Jahre), die U10 mit 7 bis 8 Jahren und die U11 mit 9 bis 10 Jahren.
Tags: Impfungen, Entwicklungsstörungen, Kinderarzt, Früherkennung von Krankheiten, Vorsorgeuntersuchungen fürs Kind