Geburtsmitteilung an die Versicherungen
An erster Stelle sollten Sie Ihre Krankenkasse und möglicherweise die Lebensversicherung über die Geburt Ihres Babys informieren. Nach und nach können Sie dann allen weiteren Versicherungen (wenn nötig auch der Bausparkasse) Bescheid geben.
Bei der Krankenkasse sollten Sie Folgendes beachten: Sind Sie beide berufstätig und beide in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert, dann wird Ihr Kind bei dem Elternteil mitversichert, das mehr verdient. Ist einer von Ihnen ohnehin über den Partner familienversichert, so wird auch Ihr Kind mit in diese Versicherung aufgenommen.
Sind Sie privat versichert, können Sie Ihr Baby ebenfalls privat versichern, allerdings gibt es hier keine kostenlose Mitversicherung. Ist nur ein Elternteil privat versichert, sollten Sie sich schon vor der Geburt Gedanken machen, wo Ihr Kind mitversichert werden soll, damit es nicht im Nachhinein zu Unsicherheiten in der Kostenübernahme kommt.
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